Handynutzung


Präambel (Vorwort)

Die Schule RLW entwickelt ihr medienpädagogisches Konzept ständig weiter und verfolgt das Ziel, dass die Schülerinnen und Schüler Medienkompetenz erwerben. Dies gilt auch für den Umgang mit Smartphones und ähnlichen Geräten, die ggf. sinnvoll beim Lernen im Unterricht eingesetzt werden können.

Die Schule ist ein Ort des Lernens und ein Ort des Zusammenseins. Aus diesem Grund müssen auch bei der Nutzung von Smartphones (und ähnlichen Geräten) einige Regeln gelten und befolgt werden, um die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen zu schützen. Bei Missachtung dieser Regeln sind deshalb Maßnahmen notwendig.

 

Handynutzungsregeln

1. Die Mitnahme von Handys, Smartphones und ähnlichen Geräten geschieht auf eigenes Risiko. Bei Verlust oder Beschädigung besteht kein Recht auf Schadensersatz oder Ersatzleistungen seitens der Schule.

2. Auf dem Schulgelände ist das Handy generell ausgeschaltet und in der Schultasche.

3. Die Lehrkraft kann über Ausnahmen und den sinnvollen Einsatz im Unterricht entscheiden.

4. Unautorisierte Bilder, Videos und Audiomitschnitte sind (gesetzlich) generell verboten.

5. Verleumdung, Beleidigungen oder Mobbing über digitale Medien sind strengstens untersagt.

 

Ein Regelverstoß bedeutet, dass das entsprechende Gerät eingesammelt und im Sekretariat hinterlegt wird. Es kann dann in der Zeit von 15:30 – 16:00 Uhr im Schulbüro abgeholt werden.

Missachtungen der Regeln werden unter Einbeziehung von Schülern, Eltern, Lehrern, pädagogischem Personal und Schulleitung im Rahmen einer festgelegten mehrstufigen Handlungskette begegnet.

Bei Straftaten wie bei Punkt 4 und 5 behält sich die Schule vor, die Polizei einzuschalten.

 

Das Formular zur Bestätigung der Kenntnisnahme dieser Regeln findet sich hier.