Die Stadtteilschule Richard-Linde-Weg steht in ihrem Leitbild an vorderster Stelle für Toleranz. Dieses gründet sich auf ein Menschenbild, das Vielfalt begrüßt und Respekt gegenüber Anderen einfordert. Unsere Schule lebt Integration und lehnt alle ausgrenzenden, radikalen und menschenverachtenden Tendenzen ab. Entfaltung und Freiheit dürfen gelebt werden, solange sie niemanden verletzen.
Diskriminierende Äußerungen und Handlungen, die sich gegen Herkunft, Religion oder geschlechtliche Orientierung richten, haben an unserer Schule keinen Platz. Wir pflegen Zivilcourage und übernehmen für unser eigenes Handeln und füreinander Verantwortung. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller ist notwendig, um positive Lernbedingungen zu schaffen.
Jede/r übernimmt dabei Aufgaben für die Gemeinschaft. Im täglichen Miteinander von Schülern, Lehrern und Eltern arbeiten wir gemeinsam daran, nach unseren Ansprüchen zu leben. Es ist unser Ziel, unsere Schülerinnen und Schüler zu starken, kritischen und gerechten Menschen zu erziehen.
Wir sind sicher, dass jedes Kind etwas leisten kann. Wir spornen an und vernichten positive Ansätze nicht durch ständige Kritik. Wir lernen gemeinsam und arbeiten miteinander, nicht gegeneinander. Jedes Kind hat Chancen, seine Stärken zu entwickeln und bekommt Unterstützung, wenn es Hilfe benötigt. Jeder Leistung wird Achtung entgegengebracht und sie wird angemessen gewürdigt. Alle Schülerinnen und Schüler werden gefördert und bis an die individuellen Grenzen gefordert.
Wir setzen unsere Philosophie in vielen kleinen Maßnahmen und im Schulleben um:
Bei allen Projekten und Veranstaltungen werden die Eltern einbezogen und können sich selbstverständlich engagieren. Auch hier gilt im Sinne der Kinder: Miteinander nicht gegeneinander!
All diese Angebote dienen dazu, unser Schulleben konfliktfrei und harmonisch zu gestalten. Sie spiegeln unsere Philosophie wider, dass jedem Menschen respektvoll und vorurteilsfrei zu begegnen ist. Wir vermitteln Werte, die in unserer Gesellschaft nur allzu häufig als belanglos betrachtet werden. Dazu gehören auch Ordnung, Pünktlichkeit, Rücksichtnahme und gemeinsame Verantwortung.
An unserer Schule lernen zurzeit fast 1100 Kinder von Klasse 5 bis 13 gemeinsam. Wenn so viele Menschen zusammen einen Großteil ihrer Zeit verbringen, muss darauf geachtet werden, dass jeder möglichst störungsfrei und unbelastet lernen kann. Um dieses zu gewährleisten, müssen Regeln festgelegt, umgesetzt und auf deren Einhaltung geachtet werden. Die selbstverständlichen Umgangsformen wie Respekt, Höflichkeit und Verantwortungsbewusstsein werden täglich durch die Kolleginnen und Kollegen mit den Schülerinnen und Schülern eingeübt und angemahnt.
Wir, die Schulgemeinschaft der Stadtteilschule Richard-Linde-Weg, bestehend aus den SchülerInnen, Beschäftigten und Sorgeberechtigten, haben folgende Schulregeln und Präambel (Vorwort) vereinbart:
Präambel (Vorwort)
Schulregeln
Missachtungen dieser Regeln werden unter Einbeziehung von Schülern, Eltern, Lehrern, pädagogischem Personal und Schulleitung im Rahmen einer festgelegten mehrstufigen Handlungskette begegnet.
Neben den schuleigenen Regeln gelten natürlich während des Schulbesuches alle übergeordneten Gesetze des Landes Hamburg und der Bundesrepublik Deutschland.
Im Besonderen findet Anwendung:
- das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz, das jegliches Rauchen unabhängig vom Alter in öffentlichen Einrichtungen, insbesondere an Schulen, verbietet
- die Richtlinie der Hamburger Schulbehörde über das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen und den Freistunden
- § 31 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (Mitführen von Waffen, Betäubungsmitteln, Alkohol)
Darüber hinaus wichtig:
Mit dem Ziel, das Verantwortungsbewusstsein sowie das Verständnis für einen sorgfältigen Umgang mit schulischen Einrichtungen zu fördern, übernehmen alle Schüler für kurze Zeiträume abwechselnd Aufgaben und Ordnungsdienste. Die Teilnahme an diesen Diensten ist verbindlich und Teil des gemeinsamen Lernens.
Die Schulleitung genehmigt grundsätzlich keine Anträge auf Sonderurlaub im Zusammenhang mit Ferienverlängerungen. Alle Schülerinnen und Schüler unterliegen der allgemeine Schulpflicht nach §37 ff des Hamburger Schulgesetzes. Zur Schulpflicht gehören auch die Teilnahme an Klassenfahrten, Exkursionen und anderen schulischen Veranstaltungen.
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten zu Beginn des Schuljahres ihre Schulbücher. Diese Bücher sind eine Leihgabe und Schuleigentum. Die Bücher sind gescannt und namentlich den einzelnen Schülerinnen und Schülern zugeordnet. Somit sind die zeitlich begrenzten Besitzverhältnisse eindeutig. Jede Schülerin und jeder Schüler trägt die Verantwortung für die ihr/ihm ausgehändigten Bücher. Am Schuljahresende werden die Bücher wieder abgegeben. Beschädigte Bücher müssen je nach Grad der Beschädigung vollständig oder anteilig bezahlt werden. Die Eltern erhalten eine Rechnung.
Liebe Eltern, ich bitte um Verständnis, dass wir auf Einhaltung dieser Regeln achten und unser Schulleben danach ausrichten.
-Andreas Nast-
Präambel (Vorwort)
Die Schule RLW entwickelt ihr medienpädagogisches Konzept ständig weiter und verfolgt das Ziel, dass die Schülerinnen und Schüler Medienkompetenz erwerben. Dies gilt auch für den Umgang mit Smartphones und ähnlichen Geräten, die ggf. sinnvoll beim Lernen im Unterricht eingesetzt werden können. Digitale Medien, insbesondere Smartphones, haben einen hohen Stellenwert in unserer multimedial geprägten Welt. Sie sind mittlerweile Begleiter im täglichen Leben. Davon sollte der Lebensraum Schule nicht ausgeschlossen werden.
Die Schule ist ein Ort des Lernens und ein Ort des Zusammenseins. Zur Aufrechterhaltung eines respektvollen Miteinanders, eines störungsfreien Unterrichts sowie der Wahrung der Persönlichkeitsrechte, muss die Nutzung von digitalen Medien verbindlichen Regeln unterliegen.
Die geltenden Regeln sollen den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien unterstützen und fördern.
Handynutzungsregeln
1. Die Mitnahme von Handys, Smartphones und ähnlichen Geräten geschieht auf eigenes Risiko. Bei Verlust oder Beschädigung besteht kein Recht auf Schadensersatz oder Ersatzleistungen seitens der Schule.
2. Digitale Geräte dürfen während des Schultages auf dem Schulgelände nicht genutzt werden.
3. Während des Unterrichts sind digitale Geräte ausgeschaltet und verstaut. Die Lehrkraft kann über Ausnahmen und den sinnvollen Einsatz im Unterricht entscheiden.
4. Die unerlaubte Anfertigung von Bildern, Videos und Audiomitschnitten ist gesetzlich geregelt und wird entsprechend verfolgt.
5. Verleumdung, Beleidigungen oder Mobbing über digitale Medien sind strengstens untersagt.
Bei Missachtungen der Regeln werden unter Einbeziehung von Schülern, Eltern, Lehrern, pädagogischem Personal und Schulleitung Maßnahmen getroffen, die unter anderem im Rahmen einer festgelegten mehrstufigen Handlungskette festgelegt sind.
Bei Straftaten behält sich die Schule vor, die Polizei einzuschalten.
Das Formular zur Bestätigung der Kenntnisnahme dieser Regeln findet sich hier.